Allgemeine Geschäftsbedingungen

AGB

1) Geltungsbereich

1.1

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend "AGB") der Kuzawinski, Teschke GbR (nachfolgend "Vermieter"), gelten für alle Mietverträge, die ein Verbraucher oder Unternehmer (nachfolgend „Mieter“) mit dem Vermieter hinsichtlich der auf der Website des Vermieters dargestellten Mietsachen abschließt. Hiermit wird der Einbeziehung von eigenen Bedingungen des Mieters widersprochen, es sei denn, es ist etwas anderes vereinbart.

1.2

Verbraucher im Sinne dieser AGB ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können.

1.3

Unternehmer im Sinne dieser AGB ist eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt.

2) Vertragsschluss

2.1

Die Darstellung der Mietsachen und Preise auf der Website ist kein verbindliches Vertragsangebot. Mit dem Absenden des Anfrageformulars übermittelt der Mieter lediglich eine unverbindliche Anfrage für den gewünschten Termin und Leistungsumfang.

2.2

Eine Anfrage kann über das auf der Website bereitgestellte Formular, per E-Mail oder telefonisch gestellt werden.

2.3

Auf Grundlage der Anfrage kann der Vermieter dem Mieter ein individuelles, verbindliches Angebot in Textform, insbesondere per E-Mail, übersenden. Der Vertrag kommt zustande, wenn der Mieter innerhalb der im Angebot genannten Frist die dort verlangte Zahlung vollständig leistet.

2.4

Der Vermieter stellt dem Mieter das Angebot, diese AGB und die Widerrufsbelehrung vor der Zahlung in speicherbarer Form zur Verfügung.

2.5

Der Vertragstext wird nach dem Vertragsschluss vom Vermieter gespeichert und dem Mieter in Textform (z. B. E-Mail oder PDF) übermittelt. Eine darüber hinausgehende Zugänglichmachung des Vertragstextes erfolgt nicht.

2.6

Vor dem Absenden des Anfrageformulars kann der Mieter mögliche Eingabefehler erkennen und seine Angaben über die üblichen Tastatur-, Maus- und Touchfunktionen berichtigen.

2.7

Für den Vertragsschluss steht ausschließlich die deutsche Sprache zur Verfügung.

2.8

Die Vertragsabwicklung und Kontaktaufnahme finden in der Regel per E-Mail statt. Der Mieter hat sicherzustellen, dass die von ihm angegebene E-Mail-Adresse zutreffend ist und Nachrichten des Vermieters empfangen werden können. Beim Einsatz von Spam-Filtern hat der Mieter insbesondere sicherzustellen, dass E-Mails des Vermieters und der von ihm mit der Vertragsabwicklung beauftragten Dienstleister zugestellt werden können.

3) Stornierung

Bis zu 2 Wochen vor dem Mietdatum kann der Mieter den Vertrag kostenlos stornieren. In diesem Fall erstattet der Vermieter alle vom Mieter geleisteten Zahlungen innerhalb von sieben Kalendertagen an den Mieter zurück. Für die Rückzahlung kann der Vermieter die gleichen Zahlungsmittel verwenden, welche der Mieter für die Zahlungen verwendet hat. Das Widerrufsrecht gemäß Ziffer 5 bleibt unberührt.

4) Terminänderung

Der Mieter kann eine kostenlose Terminänderung anfragen. Voraussetzung ist, dass der Vermieter für den gewünschten neuen Termin ausreichend Material zur Verfügung hat. Die Terminänderung wird erst mit der Bestätigung des Vermieters in Textform verbindlich.

5) Widerrufsrecht

5.1

Verbrauchern steht grundsätzlich ein vierzehntägiges Widerrufsrecht zu.

5.2

Nähere Informationen zum Widerrufsrecht ergeben sich aus der Widerrufsbelehrung, die dem individuellen Angebot einschließlich des Muster-Widerrufsformulars beigefügt wird.

6) Abholung und Übergabe der Mietsache

6.1

Die Mietsache wird vom Mieter grundsätzlich zu dem im individuellen Angebot vereinbarten Zeitpunkt an dem dort vereinbarten Standort abgeholt und nach Ende der Mietdauer dorthin zurückgebracht.

6.2

Auf Wunsch des Mieters kann eine Lieferung und Abholung durch den Vermieter vereinbart werden. Eine solche Vereinbarung sowie etwaige zusätzliche Kosten werden im individuellen Angebot ausgewiesen.

7) Miete und Zahlungsbedingungen

7.1

Die im individuellen Angebot angegebenen Preise sind Gesamtpreise. Umsatzsteuer wird nicht ausgewiesen, da der Vermieter Kleinunternehmer im Sinne des § 19 UStG ist. Zusätzlich anfallende Kosten für eine vereinbarte Lieferung und Abholung werden vor Vertragsschluss gesondert ausgewiesen.

7.2

Die Miete umfasst die Vergütung für die Überlassung der Mietsache sowie für deren Instandhaltung und Instandsetzung.

7.3

Auf Wunsch des Mieters vorgenommene Anpassungen und/oder Änderungen der Mietsache sind gesondert zu vergüten, soweit sie nicht zur Instandhaltung bzw. Instandsetzung der Mietsache bzw. zur Sicherung des vertragsmäßigen Gebrauchs erforderlich sind.

7.4

Die Miete, die Kaution und gegebenenfalls vereinbarte Kosten für Lieferung und Abholung sind innerhalb der im Angebot genannten Frist im Voraus zu zahlen.

8) Kaution

8.1

Zur Sicherung seiner Ansprüche behält der Vermieter sich vor, vom Mieter eine Sicherheit in Form einer Geldsumme (Kaution) zu verlangen, deren konkrete Höhe dem Mieter im individuellen Angebot mitgeteilt wird. Die Kaution ist vom Mieter im Voraus in gleicher Weise wie die Miete zu entrichten.

8.2

Gibt der Mieter die Mietsache bei Beendigung des Mietverhältnisses in ordnungsgemäßem Zustand und mit allem Zubehör zurück, so zahlt der Vermieter die vom Mieter gezahlte Kaution nach Prüfung der Mietsache innerhalb von sieben Kalendertagen an den Mieter zurück. Für die Rückzahlung der Kaution kann der Vermieter das gleiche Zahlungsmittel verwenden, welches der Mieter für die Zahlung der Kaution verwendet hat.

8.3

Gibt der Mieter die Mietsache nicht vollständig oder nicht in ordnungsgemäßem Zustand zurück oder ist die Mietsache dauerhaft abhandengekommen, so darf der Vermieter den zur Deckung seines voraussichtlichen Schadens erforderlichen Betrag von der Kaution vorläufig einbehalten, sofern der Mieter den Schaden zu vertreten hat. Einen unstreitigen Restbetrag zahlt der Vermieter innerhalb der Frist gemäß Ziffer 8.2 zurück. Weitergehende Ansprüche bleiben unberührt.

9) Gebrauch der Mietsache, Gebrauchsüberlassung an Dritte

9.1

Die Mietsache darf durch den Mieter und die Teilnehmer der vereinbarten Veranstaltung zu den vertraglich vereinbarten Zwecken verwendet werden.

9.2

Der Mieter ist ohne Erlaubnis des Vermieters nicht berechtigt, die Mietsache weiterzuvermieten oder sonst entgeltlich an Dritte zu überlassen.

10) Obliegenheiten des Mieters

10.1

Der Mieter hat die Mietsache pfleglich und ausschließlich bestimmungsgemäß zu behandeln und vor Schäden zu bewahren. Er hat die mitgeteilten Wartungs-, Pflege-, Gebrauchs- und Sicherheitshinweise im Rahmen des Zumutbaren zu befolgen und die Teilnehmer der Veranstaltung entsprechend einzuweisen.

10.2

Die Nutzung der Bubble Balls ist nur bis zu einem Körpergewicht von 130 kg zulässig. Elektronische Geräte, insbesondere elektrische Pumpen, sind entsprechend den Gebrauchshinweisen vor Feuchtigkeit zu schützen.

10.3

Kennzeichnungen der Mietsache, insbesondere Schilder, Nummern oder Aufschriften, dürfen nicht entfernt, verändert oder unkenntlich gemacht werden. Verlust, Mängel, Störungen und Schäden sind dem Vermieter unverzüglich mitzuteilen.

11) Änderungen an der Mietsache

11.1

Der Vermieter ist berechtigt, Änderungen an der Mietsache vorzunehmen, sofern diese der Erhaltung dienen. Maßnahmen zur Verbesserung dürfen nur vorgenommen werden, wenn sie für den Mieter zumutbar sind und hierdurch der vertragsgemäße Gebrauch der Mietsache nicht beeinträchtigt wird. Der Vermieter hat den Mieter über entsprechende Maßnahmen rechtzeitig im Voraus in Kenntnis zu setzen. Entstehen dem Mieter aufgrund dieser Maßnahmen Aufwendungen, so sind diese vom Vermieter zu ersetzen.

11.2

Änderungen und Anbauten an der Mietsache durch den Mieter bedürfen der vorhergehenden Zustimmung des Vermieters. Dies gilt insbesondere für Anbauten oder Einbauten sowie die Verbindung der Mietsache mit anderen Gegenständen. Bei Rückgabe der Mietsache stellt der Mieter auf Verlangen des Vermieters den ursprünglichen Zustand wieder her.

12) Erhaltungspflicht des Vermieters, Rechte des Mieters bei Mängeln

12.1

Der Vermieter ist verpflichtet, die Mietsache für die Dauer der Mietzeit in einem zum vertragsgemäßen Gebrauch geeigneten Zustand zu erhalten und die dazu erforderlichen Instandhaltungs- und Instandsetzungsarbeiten durchzuführen.

12.2

Der Mieter hat dem Vermieter auftretende Mängel, Störungen oder Schäden unverzüglich anzuzeigen.

12.3

Die Behebung von Mängeln erfolgt durch kostenfreie Nachbesserung bzw. Reparatur der Mietsache. Mit Zustimmung des Mieters kann der Vermieter die Mietsache oder einzelne Komponenten zum Zwecke der Mängelbeseitigung austauschen. Wegen der Termingebundenheit der Vermietung muss die Abhilfe so rechtzeitig erfolgen, dass der vereinbarte Veranstaltungszweck noch erreicht werden kann. Ist eine rechtzeitige Abhilfe unmöglich, unzumutbar, verweigert oder fehlgeschlagen, bleiben die gesetzlichen Rechte des Mieters unberührt.

12.4

Die gesetzlichen Voraussetzungen einer außerordentlichen Kündigung bleiben unberührt.

12.5

Die Rechte des Mieters wegen Mängeln sind nur insoweit ausgeschlossen, als eine ohne Zustimmung des Vermieters vorgenommene Änderung den Mangel verursacht oder seine Analyse oder Beseitigung tatsächlich erschwert hat. Die Rechte des Mieters wegen Mängeln bleiben unberührt, sofern der Mieter zur Vornahme der Änderung gesetzlich berechtigt war und diese fachgerecht ausgeführt wurde.

13) Haftung

13.1

Die verschuldensunabhängige Haftung des Vermieters nach § 536a Abs. 1 BGB wegen Mängeln, die bereits zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses vorhanden waren, ist ausgeschlossen.

13.2

Im Übrigen haftet der Vermieter dem Mieter aus allen vertraglichen, vertragsähnlichen und gesetzlichen, auch deliktischen Ansprüchen auf Schadens- und Aufwendungsersatz wie folgt:

13.2.1

Der Vermieter haftet aus jedem Rechtsgrund uneingeschränkt

  • bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit,
  • bei vorsätzlicher oder fahrlässiger Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit,
  • aufgrund eines Garantieversprechens, soweit diesbezüglich nichts anderes geregelt ist,
  • aufgrund zwingender Haftung wie etwa nach dem Produkthaftungsgesetz.

13.2.2

Verletzt der Vermieter fahrlässig eine wesentliche Vertragspflicht, ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt, sofern nicht gemäß vorstehender Ziffer unbeschränkt gehaftet wird. Wesentliche Vertragspflichten sind Pflichten, die der Vertrag dem Vermieter nach seinem Inhalt zur Erreichung des Vertragszwecks auferlegt, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Mieter regelmäßig vertrauen darf.

13.2.3

Im Übrigen ist eine Haftung des Vermieters ausgeschlossen.

13.2.4

Vorstehende Haftungsregelungen gelten auch im Hinblick auf die Haftung des Vermieters für seine Erfüllungsgehilfen und gesetzlichen Vertreter.

14) Vertragslaufzeit, Beendigung des Mietverhältnisses

14.1

Das Mietverhältnis wird befristet geschlossen und endet automatisch mit Ablauf der vereinbarten Mietdauer. Die Mietdauer sowie die vereinbarten Zeiten für Abholung und Rückgabe werden dem Mieter im individuellen Angebot mitgeteilt.

14.2

Die vergütungspflichtige Mietdauer beginnt mit dem vereinbarten Mietdatum. Eine nach Absprache frühere Abholung oder spätere Rückgabe verlängert die vergütungspflichtige Mietdauer nur, wenn dies ausdrücklich vereinbart wurde.

14.3

Das Recht des Mieters zur außerordentlichen Kündigung wegen Nichtgewährung des vertragsgemäßen Gebrauchs sowie das Recht jeder Partei zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.

14.4

Die Kündigung bedarf zu ihrer Wirksamkeit der Textform (z. B. E-Mail).

15) Rückgabe, Schäden und verspätete Rückgabe

15.1

Bei Beendigung des Vertragsverhältnisses hat der Mieter dem Vermieter die Mietsache vollständig und in ordnungsgemäßem Zustand am vereinbarten Ort zurückzugeben. Normale Gebrauchsspuren und vertragsgemäße Abnutzung stellen keinen Schaden dar.

15.2

Der Mieter haftet nach den gesetzlichen Vorschriften für Verlust, Beschädigungen und außergewöhnliche Verschmutzungen, die er oder die von ihm zugelassenen Teilnehmer zu vertreten haben. Er haftet nicht für Schäden, die trotz bestimmungsgemäßen und sorgfältigen Gebrauchs entstehen.

Maßgeblich ist der tatsächlich entstandene Schaden unter Berücksichtigung von Alter, Zustand und gewöhnlicher Abnutzung der Mietsache. Dem Mieter bleibt der Nachweis gestattet, dass kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.

Bei einer außergewöhnlichen Verschmutzung, die über die Folgen des vertragsgemäßen Gebrauchs hinausgeht, kann der Vermieter die tatsächlich erforderlichen Reinigungskosten verlangen. Dem Mieter bleibt der Nachweis gestattet, dass keine oder wesentlich geringere Reinigungskosten entstanden sind.

15.3

Der Mieter hat die Mietsache zum im individuellen Angebot oder nachträglich in Textform vereinbarten Zeitpunkt am vereinbarten Standort zurückzugeben. Kann dieser Zeitpunkt aus unvorhersehbaren Gründen nicht eingehalten werden, ist der Vermieter unverzüglich zu informieren.

15.4

Bei Überschreitung der vereinbarten Mietdauer kann der Vermieter für die Dauer der Vorenthaltung eine zeitanteilige Nutzungsentschädigung auf Grundlage des vereinbarten Mietzinses verlangen. Die Geltendmachung eines darüber hinausgehenden, konkret nachgewiesenen Schadens bleibt vorbehalten, soweit der Mieter die verspätete Rückgabe zu vertreten hat; die Nutzungsentschädigung wird auf diesen Schaden angerechnet.

16) Anwendbares Recht

Für sämtliche Rechtsbeziehungen der Parteien gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Bei Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur insoweit, als nicht der gewährte Schutz durch zwingende Bestimmungen des Rechts des Staates, in dem der Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, entzogen wird.